Jugendschutzgesetz

Hinweise zum Jugendschutzgesetz

Wir weisen darauf hin, dass wir unter Beachtung von § 9 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) keine alkoholischen Getränke an Kinder und Jugendliche verkaufen oder in Erfüllung eines Kaufvertrages abgeben. Aus diesem Grunde fragen wir bei jedem Besuch unserer Webseite aus Gründen des Jugendschutzes das Alter ab. Angebote auf Abschluss eines Kaufvertrages durch Minderjährige werden daher abgelehnt.